Frau mit Maske und gehobener Hand Frau mit Maske und gehobener Hand

Wir begegnen Maskenmuffeln mit Fakten

Maske auf? Ja, bitte!

Keine Frage, das Tragen einer Maske ist wahrlich nicht immer angenehm. An vielen Stellen des öffentlichen Lebens, also auch in Bussen und Bahnen, ist der Mund-Nasen-Schutz aber ein unverzichtbares Mittel im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Die Wirksamkeit von Masken wurde inzwischen durch verschiedene Studien belegt. Doch noch immer sträubt sich eine kleine Minderheit der Menschen dagegen. Es wird also Zeit, diesen Maskenmuffeln mit Fakten zu begegnen.

Masken reduzieren beim Sprechen, Husten und Niesen den Austritt von Aerosolen und Tröpfchen. So tragen sie dazu bei, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wichtig ist, dass alle mitmachen. Denn gerade die sogenannten Alltagsmasken dienen nicht dem eigenen Schutz, sondern schützen andere. Wenn sich nun alle an die Maskenpflicht halten, dann sind auch alle geschützt. Solidarität ist das Stichwort. Sicher können einigen Menschen aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen. Doch leider gibt es auch einige Menschen, die aus Protest oder aus Bequemlichkeit den Mund-Nasen-Schutz ablehnen oder nachlässig aufsetzen.

Maskenmuffel aufgepasst!

Auf Social-Media-Plattformen wie Facebook und Twitter haben sich in den vergangenen Wochen die Maskenmuffel kundgetan und ihre vermeintlichen Argumente gegen das Tragen von Masken positioniert. Wir möchten mit den Mythen, die sich um das Maskentragen ranken, aufräumen und diese mit Fakten widerlegen.

Alltagsmasken bestehen aus verschiedenen Materialien, die mehr oder weniger luftdurchlässig sind. Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für Chemie zeigt, dass eine Kombination aus Jersey und Biber ausreichend Luft fürs Atmen durchlässt und eine vergleichsweise gute Filterwirkung hat.

OP- oder FFP-Masken gehören in medizinischen Berufen oder im Handwerk seit langem als notwendiger Schutz zum Arbeitsalltag. In diesen auch körperlich mitunter anstrengenden Tätigkeiten gab es bislang allerdings keine Hinweise darauf, dass die Mitarbeiter*innen durch das Tragen dieser Masken nicht gut oder ausreichend atmen können.

Das ganze Infektionsrisiko können Masken nicht nehmen, sie können aber die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung und Verbreitung des Virus reduzieren. Das machen Masken, indem sie Tröpfchen und Aerosole, die beim Sprechen, Husten oder Niesen austreten, abhalten. Diese Wirkung wurde unter anderem durch eine britische Studie zu DIY-Masken belegt, die schon Jahre vor Corona veröffentlicht wurde. In erster Linie also dient die Maske dem Schutz der Mitmenschen, aber auch dem Eigenschutz. Wenn alle Masken tragen, sind auch alle geschützt. Umso wichtiger sind deshalb Werte wie Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Einige Menschen nehmen an, dass sie durch Masken zu viel Kohlenstoffdioxid einatmen. Das ist laut der „Deutschen Atemwegsliga“ bei gesunden Menschen allerdings kaum wahrscheinlich. Die Maske filtert Partikel und Tröpfchen, aber sie nimmt keinen Einfluss auf den Gasaustausch. Zumal weder eine OP-Maske noch eine Alltagsmaske Mund und Nase komplett abdichten. Lediglich die FFP-Masken haben einen erhöhten Atemwiderstand, aber eine CO2-Rückatmung ist ausgeschlossen und die Sauerstoffversorgung gewährt. Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen ohnehin Probleme beim Atmen haben, müssen natürlich beim Tragen einer Maske besonders aufpassen oder sollten aus medizinischen Gründen, nach Rücksprache mit dem Arzt, auch darauf verzichten.

Das Coronavirus brachte einige Ver- und Gebote mit sich. Die Maskenpflicht reiht sich in Einreiseverbote und -beschränkungen, Kontaktverbote und Abstandsregeln ein.  Ja, alle diese Maßnahmen schränken die Handlungsfreiheit der Bürger und Bürgerinnen ein. Sie dienen allerdings dem Zweck, die Corona-Pandemie zu bekämpfen.

Alle Einschränkungen sind durch das Infektionsschutzgesetz begründet. Dort heißt es u.a. in Paragraf 28: Die Behörde kann "Personen verpflichten (…) von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten". Um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, dürfen Behörden in Deutschland das Notwendige tun, soweit und solange dies notwendig ist.