Schaffner kontrolliert die 3G-Regelung in einem Regionalzug Schaffner kontrolliert die 3G-Regelung in einem Regionalzug

So wird die 3G-Regel in Bus und Bahn kontrolliert

3G im Nahverkehr

Im Zuge der vierten Welle haben Bund und Länder die Corona-Maßnahmen verschärft. Das betrifft mitunter auch den öffentlichen Verkehr. Hier kommt zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel hinzu. Das bedeutet: Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist, muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Verkehrsunternehmen kontrollieren stichprobenartig.

3G-Pflicht – was heißt das eigentlich?

Seit dem 24. November 2021 gilt gemäß Infektionsschutzgesetz die 3G-Pflicht in Bus und Bahn. Fahrgäste müssen demnach einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzeigen können. ÖPNV-Kund*innen, die sich testen lassen, müssen dabei entweder einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich tragen oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Darüber hinaus sollten Fahrgäste sich auch ausweisen können.

Gibt es Ausnahmen hinsichtlich der 3G-Regel?

Von der 3G-Pflicht ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferien, da sie bereits im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden.

Wer kontrolliert die 3G-Regel in Bus und Bahn – und wie?

Die Kontrolle der 3G-Regelung in Bus und Bahn obliegt den zuständigen Verkehrsunternehmen. Darüber hinaus ist bei Schwerpunktkontrollen auch Unterstützung durch das Ordnungsamt oder die Polizei denkbar.

Wer ohne 3G-Nachweis im öffentlichen Verkehr unterwegs ist, den erwartet ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, entscheidet das jeweilige Bundesland. Darüber hinaus: Die 3G-Regel gilt ausschließlich in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs. Bahnsteig und Haltestellen sind davon ausgeschlossen.

DB: Wie liefen 3G-Kontrollen bislang?

Seit Ende November gilt die 3G-Pflicht schon in Bus und Bahn. Nach bisherigen Kontrollen ziehen Verkehrsunternehmen eine positive Bilanz. Die Deutsche Bahn hat beispielsweise bis Anfang Dezember etwa 150.000 Fahrgäste kontrolliert. Davon haben 99 Prozent der Reisenden die 3G-Regel beachtet. Die Anzahl derjenigen, die keinen Nachweis erbringen konnten, ist dagegen nur im Promillebereich angesiedelt. Lediglich 200 Personen konnten nicht vorzeigen, geimpft, genesen und getestet zu sein, und mussten die DB-Fahrzeuge dementsprechend bei der nächsten Möglichkeit verlassen.

Hans-Hilmar Rischke, Leiter Konzernsicherheit der Deutschen Bahn, bilanziert: „Die neue 3G-Regel wird durch die Fahrgäste begrüßt und breit akzeptiert. Das zeigen unsere Kontrollen. Das ist ein wirklich gutes Signal, sowohl für die Pandemie-Bekämpfung als auch für unsere Mitarbeitenden in den Zügen. Auch für sie ist diese vierte Welle einmal mehr ein enormer Kraftakt.“

Schwerpunktkontrolle beim KVV

Zu einem ebenfalls erfreulichen Ergebnis kam der Karlsruher Verkehrsverbund. Hier gab es Anfang Dezember eine Schwerpunktkontrolle. Kontrolliert haben KVV-Fahrscheinprüfer*innen gemeinsam mit Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts. Besonders im Fokus: Tram- und Stadtbahnen auf stark frequentierten Strecken innerhalb des Karlsruher Stadtgebiets.

Mary Joyce, Leiterin des Prüf- und Sicherheitspersonals des KVV, zieht ein positives Fazit: „Wir haben mit unseren beiden Teams mehrere hundert Einzelkontrollen der 3G-Pflicht in den Bahnen durchgeführt. Dabei gab es erfreulicher Weise nur eine sehr geringe Zahl an Verstößen zu verzeichnen – so gut wie alle unserer Fahrgäste konnten ihren 3G-Status korrekt nachweisen.“

Insgesamt 33 Verstöße gegen die 3G-Pflicht konnten im Rahmen der Schwerpunktkontrolle verzeichnet werden. Angesichts dieser geringen Anzahl erklärt KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon: „Diese wichtige gemeinsame Schwerpunktkontrolle hat gezeigt, dass unsere Fahrgäste zu einem sehr großen Teil der geltenden 3G-Pflicht nachkommen und somit ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.“

Übrige Maßnahmen gelten unverändert weiter

Trotz stichprobenartiger Kontrollen sind die Fahrtgäste auch weiterhin dazu angehalten, die bisherigen Vorkehrungen zu beachten. Dazu gehört mitunter das Tragen von medizinischen Masken, das Meiden von Stoßzeiten oder das Pflegen einer guten Handhygiene. Genau diese Maßnahmen sind es auch, die dazu geführt haben, dass das Infektionsrisiko in Bussen und Bahnen nicht erhöht ist. Das ist das Ergebnis zahlreicher nationaler und internationaler Studien.

Angesichts dessen und der 3G-Regel als neu hinzukommende Maßnahme erklärt Dr. Bernd Rosenbusch, Geschäftsführer des Münchner Verkehrs- und Tarifbunds (MVV): „Mit der neuen 3G-Regelung für Bus und Bahn werden die öffentlichen Verkehrsmittel noch sicherer als die Studien es uns schon länger bescheinigen. Und natürlich tun wir als Verbund gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im MVV auch weiterhin alles, was der Eindämmung der Pandemie dient.“