Hinweis auf Maskenpflicht am Eingang einer U-Bahn-Station Hinweis auf Maskenpflicht am Eingang einer U-Bahn-Station

Maskenpflicht entfällt in Bus und Bahn

Corona-Regel aufgehoben

Fast drei Jahre nach Beginn der Coronapandemie haben die Bundesländer die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen aufgehoben.  Ab dem 3. Februar müssen im öffentlichen Verkehr bundesweit keine Masken mehr getragen werden.

„Maske auf!“, hieß es mit Beginn von Covid-19 in nahezu allen Lebensbereichen, in denen Menschen zusammenkommen – unter anderem auch in Bussen und Bahnen. Nachdem die Maskenpflicht bereits im letzten Jahr in Schulen, Universitäten, Flugzeugen oder im Einzelhandel aufgehoben wurde, folgt nun der ÖPNV.

Maskenpflicht im ÖPNV gestrichen

Nach und nach haben die Bundesländer seit Dezember 2022 die Maskenpflicht ausgesetzt. Denn Maskenpflicht war Ländersache. Seit 3. Februar 2023 ist das Tragen von OP- oder FFP2-Masken bundesweit nicht mehr erforderlich. Grund für diese Entscheidung ist die stabilisierte Infektionslage.

Im Folgenden ein kleiner Überblick darüber, wann die Maskenpflicht im ÖPNV wo aufgehoben wurde:

  • Baden-Württemberg (ab 31.01.2023)
  • Bayern (ab 10.12.2022)
  • Berlin (ab 02.02.2023)
  • Brandenburg (ab 02.02.2023)
  • Bremen (ab 02.02.2023)
  • Hamburg (ab 01.02.2023)
  • Hessen (ab 02.02.2023)
  • Mecklenburg-Vorpommern (ab 02.02.2023)
  • Niedersachsen (ab 02.02.2023)
  • Nordrhein-Westfalen (ab 01.02.2023)
  • Rheinland-Pfalz (ab 02.02.2023)
  • Saarland (ab 02.02.2023)
  • Sachsen (ab 16.01.2023)
  • Sachsen-Anhalt (ab 08.01.2023)
  • Schleswig-Holstein (ab 01.01.2023)
  • Thüringen (ab 03.02.2023)

Maskenende im Fernverkehr

Nicht nur im öffentlichen Nahverkehr, sondern auch im Fernverkehr ist die Maske gefallen. Am 13. Januar 2023 hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Maskenpflicht – verpflichtend war dort bislang eine FFP2-Maske – ab dem 2. Februar nicht mehr gilt. Hierzu erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt am 2. Februar. Unsere Experten gehen nicht mehr davon aus, dass wir in den nächsten Wochen eine starke Zunahme der Fälle oder besonders gefährliche Varianten bekommen.“

Eigenverantwortung statt Pflicht

Der Entfall der Maskenpflicht ist kein Maskenverbot. Wer sich nach wie vor mit Alltags- oder medizinischer Maske schützen möchte, kann das auf freiwilliger Basis tun. Fahrgäste beziehungsweise Reisende tragen an dieser Stelle Eigenverantwortung. Dass Masken nämlich bei der Eindämmung von Krankheiten schützen, die über Tröpfchen oder Aerosole verbreitet werden, zeigt unter anderem eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der Deutschen Bahn (DB).