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9-Euro-Ticket: Sonstiges

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FAQ

Sonstiges
Kann ich das 9-Euro-Ticket stornieren oder umtauschen?
Das 9-Euro-Ticket kann aufgrund der starken Rabattierung weder storniert noch umgetauscht werden.
Ich habe mein Ticket verloren. Wo bekomme ich ein neues?
Bei einem Verlust kann ein einzeln gekauftes 9-Euro-Ticket leider nicht ersetzt werden. Du musst dir dann ein neues Ticket kaufen.
Warum gibt es das 9-Euro-Ticket?
Das 9-Euro-Ticket ist eine Initiative der Bundesregierung im Rahmen des Energie-Entlastungspaketes, auf das sich der Koalitionsausschuss bei seinem Treffen vom 23. März 2022 verständigt hat. Es soll die gestiegenen Energie- und Spritpreise für Bürger*innen kompensieren und wird für die drei Monate Juni, Juli und August 2022 angeboten.
Werden Busse und Bahnen im Aktionszeitraum nicht zu voll?
In den drei Monaten, in denen das 9-Euro-Ticket gilt, werden Busse und Bahnen wahrscheinlich wieder voller werden, als sie es in den letzten Monaten waren. Vor allem auf den Bus- und Bahnverbindungen zu touristischen Zielen und vor Ort in den Tourismusregionen kann es durch das 9-Euro-Ticket und die zusätzlichen Fahrgäste auch mal sehr voll werden in den Fahrzeugen. Leider können die Verkehrsunternehmen kurzfristig nicht so viele zusätzliche Busse, Bahnen und Fahrpersonal beschaffen. Wir bitten dich also um Verständnis, dass es auch mal voller werden wird in dieser Zeit. Wenn du mit dem 9-Euro-Ticket hauptsächlich in der Freizeit bzw. im Urlaub unterwegs sein möchtest, dann plane deine Reise bitte entsprechend flexibel um ggf. auch mal einen Zug später nehmen zu können. Die Verkehrsunternehmen werden alle Busse und Bahnen einsetzen, die ihnen zur Verfügung stehen.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Zug, Bus etc. ausfällt? Wie mache ich bei Verspätungen meine gesetzlichen Fahrgastrechte geltend?
Eine Auszahlung von Verspätungsentschädigungen erfolgt im Rahmen des 9-Euro-Tickets nicht, weil der maximal auszahlbare Entschädigungsbetrag die „Bagatellgrenze“ von 4 Euro unterschreitet. Geregelt wird dies über die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Für Verspätungsentschädigungen (gem. Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007) gelten die Entschädigungsbestimmungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (gem. der Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, Teil C Nr. 8.1.).

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